Altersvorsorge für Künstler in Berlin

Rente

Durch die Rentenreform 2001 wurde Private Altersvorsorge auch vom Gesetzgeber zu einem wesentlichen Bestandteil der sozialen Sicherung im Alter.

Arbeitnehmer zahlen auf ihr sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ein. Selbständige verfügen über keinerlei gesetzliche Alterssicherung. Die Ausnahme bilden Künstler und Medienschaffende innerhalb der KSK. Hier erfolgt die Festlegung der Beiträge in die DRV auf Grundlage des Jahresgewinns. Zusätzliche, private Altersversorgung ist in der Regel ein Muss! Welche Form hierfür in Frage kommt, ob mit staatlichen Zulagen gefördert wie die RiesterRente, steuerlich begünstigt wie die RürupRente oder als reine PrivatRente muss individuell abgeklärt werden.

Riester Rente

Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird. Der Steuerpflichtige baut durch entsprechende Beitragszahlungen langfristig Vorsorgekapital auf. Dabei erhält er vom Staat Zulagen und gegebenenfalls eine über die Zulagen hinausgehende Steuerermäßigung im Rahmen eines Sonderausgabenabzuges.

Eine vierköpfige Familie kann über 900 € Zulagen jedes Jahr erhalten!

Rürüp Rente

Als Rürup Rente wird umgangssprachlich eine seit 2005 steuerlich subventionierte Altersvorsorge bezeichnet. Sie entspricht in ihren Leistungskriterien der gesetzlichen Rente, allerdings nicht staatlich umlagefinanziert, sondern am Kapitalmarkt angelegt.

Im Unterschied zur PrivatenRente gibt es bei der RürupRente kein Kapitalwahlrecht, d.h. der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet. Und: Nur wer Steuern zahlt, kann mit ihr auch Steuern sparen!