Rente
Durch die Rentenreform 2001 wurde Private Altersvorsorge auch vom Gesetzgeber zu einem wesentlichen Bestandteil der sozialen Sicherung im Alter.
Riester Rente
Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird. Der Steuerpflichtige baut durch entsprechende Beitragszahlungen langfristig Vorsorgekapital auf. Dabei erhält er vom Staat Zulagen und gegebenenfalls eine über die Zulagen hinausgehende Steuerermäßigung im Rahmen eines Sonderausgabenabzuges.
Eine vierköpfige Familie kann über 900 € Zulagen jedes Jahr erhalten!
Rürüp Rente
Als Rürup Rente wird umgangssprachlich eine seit 2005 steuerlich subventionierte Altersvorsorge bezeichnet. Sie entspricht in ihren Leistungskriterien der gesetzlichen Rente, allerdings nicht staatlich umlagefinanziert, sondern am Kapitalmarkt angelegt.
Im Unterschied zur PrivatenRente gibt es bei der RürupRente kein Kapitalwahlrecht, d.h. der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet. Und: Nur wer Steuern zahlt, kann mit ihr auch Steuern sparen!